Pressebericht

09.01.2012

Stellungnahme zur BUND-Stichprobe Hähnchenfleisch

Stellungnahme zur BUND-Stichprobe Hähnchenfleisch
Stellungnahme zur BUND-Stichprobe Hähnchenfleisch

 

Der Bund für Umwelt- und Naturschutz e.V. (BUND) hat bei seiner jetzt veröffentlichten Analyse von Fleischproben in 20 Hähnchenfleischproben zweimal MRSA- und zehnmal ESBL-produzierende Keime gefunden. Bei den acht aus unserem Haus stammenden Proben wurde keinmal MRSA und dreimal ESBL gefunden. Fünf der acht Proben waren frei von beiden Keimarten. Die Übertragungswege von ESBL-tragenden Keimen sind zurzeit wissenschaftlich noch nicht ausreichend erforscht. Gerade aus diesem Grund beschäftigt sich die PHW-Gruppe intensiv mit dieser Thematik und hat bereits seit längerem ein ESBL-Monitoring-Programm installiert.

Der prophylaktische, also vorbeugende Einsatz von Antibiotika und anderen Medikamenten ist bei der Aufzucht von WIESENHOF Geflügel strikt untersagt. WIESENHOF verzichtet bereits seit 1997 auf antibiotische Leistungsförderer – lange bevor der Gesetzgeber diese Praxis verboten hat. Medikamente wie Antibiotika dürfen nur eingesetzt werden, wenn ein Tierarzt den Einsatz nach tierärztlicher Indikation verschreibt. Der Tierhalter ist nach dem Tierschutzgesetz verpflichtet, Leiden und Schmerzen zu verhindern. Dies beinhaltet, dass bei nachgewiesenen bakteriellen Infektionen Tiere behandelt werden müssen, um unnötiges Leiden zu vermeiden. Dabei wird jedoch darauf geachtet, dass nur die Menge an Arzneimittel eingesetzt wird, die notwendig ist, um das Behandlungsziel zu erreichen. So wird ein streng restriktiver Einsatz von Antibiotika gewährleistet. Grundlage hierfür sind die Leitlinien für den sorgfältigen Umgang mit den antimikrobiell wirksamen Tierarzneimitteln der Bundestierärztekammer und der Arbeitsgruppe Tierarzneimittel der Länderarbeitsgemeinschaft leitender Veterinär Beamten (Pdf Antibiotika Leitlinien). Somit gewährleisten wir, dass nur rückstandsfreie Geflügelprodukte in den Handel kommen.

Bei WIESENHOF darf die tierärztliche Betreuung – dies schließt einen eventuell notwendigen Arzneimitteleinsatz ein – nur von akkreditierten Tierärzten durchgeführt werden. Tierärzte, die gegen die Antibiotika Leitlinien verstoßen, verlieren ihre Akkreditierung und dürfen somit WIESENHOF Bestände nicht mehr behandeln. Ein möglicher Missbrauch wird bei WIESENHOF unter anderem durch ein intensives Rückstandsmonitoring, zum Beispiel durch unangekündigte Kontrollen des Futters und Wassers vor Ort beim Landwirt unterbunden. Im letzten Jahr wurden circa 10.000 Untersuchungen im Rahmen des Rückstandsmonitorings durchgeführt. Hiervon allein 9.238 Proben auf Antibiotikarückstände. Die Schlachtpartien werden täglich auf Antibiotikarückstände untersucht.

Nach dem Prinzip „Alles aus einer Hand“ liegen bei WIESENHOF sämtliche Produktionsstufen in Deutschland: Neben eigenen Elterntierherden, Brütereien und Futtermühlen werden die Tiere bei Vertragslandwirten nach den strengen WIESENHOF-Richtlinien aufgezogen. Eigene Schlachtereien und Verarbeitungsbetriebe komplettieren die vollständige, vertikale Integration. Dadurch kennen und überwachen wir die gesamte Wertschöpfungskette.

Bereits bei den Elterntieren, die die Bruteier erzeugen, setzen wir alles daran, um eine Keimbelastung der Küken unter anderem durch Impfprogramme und Hygiene weitestgehend zu reduzieren – um so einen späteren Antibiotika Einsatz zu vermeiden. Sämtliche Bruteier gehen von den Elterntierbetrieben wiederum schnellstmöglich zu den Brütereien. In den Brütereien sorgen wir dann durch die sogenannte Bruteihygienisierung dafür, dass keine Keime zu dem Embryo vordringen können. Durch diese Maßnahme und durch ein strenges Hygienemanagement sind wir in der Lage, gesunde und widerstandsfähige Küken an unsere Partnerlandwirte abzugeben. Das wiederum ist die Voraussetzung dafür, dass ein großer Anteil der Landwirte ohne Antibiotika Einsatz gesunde Tiere aufziehen kann. Ergänzend zu den bereits genannten Maßnahmen, müssen auch unsere Vertragslandwirte, die die Tiere nach strengen WIESENHOF-Vorgaben aufziehen, umfangreiche Hygienemaßnahmen einhalten.

Der Verbrauch an Antibiotika in den Hähnchenbetrieben unserer Vertragslandwirte ist seit vielen Jahren stetig rückläufig. Wir haben die Einsatzmenge (nach tierärztlicher Indikation) in den letzten 20 Jahren im Vergleich zu heute halbiert. Mittlerweile kommt der Großteil unserer Vertragslandwirte während der Hähnchen-Aufzucht ohne eine einzige Behandlung mit Antibiotika aus. Bei Hähnchenware sind wir in Bezug auf geringen Antibiotika-Einsatz in der Branche führend.

Der eventuell notwendige Einsatz von Antibiotika wird über die Betriebsdokumentation im Rahmen der Aufzuchtberichte und der tierärztlichen Abgabebelege kontrolliert. Zusätzlich werden unangemeldete Rückstands- kontrollen durchgeführt. Bevor die Tiere zur Schlachtung kommen, wird die Herde von einem amtlichen Tierarzt einer Schlachttieruntersuchung im Herkunftsbestand unterzogen. Er prüft unter anderem im Rahmen der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben die Angaben zur Lebensmittelketten- information und stellt ein Gesundheitszeugnis für die Tiere aus, das in der Schlachterei vorgelegt werden muss. Fehlt dieses Dokument, werden die Hähnchen nicht zur Schlachtung zugelassen.

Für die PHW-Gruppe hat Tierschutz und tiergerechte Haltung oberste Priorität. Denn nur Fleisch von gesunden Tieren ist vermarktbar. Aus diesem Grund setzen auch unsere Vertragslandwirte alles daran, dass es den Tieren gut geht und die Tiere gesund sind. Dabei spielt das Haltungsmanagement eine wichtige Rolle: Nur Geflügel, das richtig versorgt wird (ausreichend Futter, das den Bedürfnissen der Tiere entspricht, Wasser, ausreichend Platz, richtiges Stallklima und Lüftung) fühlt sich wohl und wächst entsprechend heran.

Die aktuelle Diskussion hinsichtlich einer betriebsweiten Erfassung des Einsatzes von Antibiotika begrüßen wir außerordentlich. Bei WIESENHOF haben wir längst ein mengenmäßiges Antibiotika-Erfassungs-Monitoring über alle Stufen hinweg eingeführt. Der Einsatz kritischer Antibiotika (Fluorchinolone) steht bei WIESENHOF unter Anwendungsvorbehalt und kann nur nach tierärztlicher Prüfung verschrieben werden. Nur der guten Ordnung weisen wir darauf hin, dass bei Einhaltung der Regeln der Küchenhygiene und dem vollständigen Durchgaren von Geflügelfleisch der Genuss von Geflügelfleisch unbedenklich ist.

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