Pressebericht

16.12.2011

Landgericht Oldenburg verbietet menschenverachtendes Online-Spiel

Landgericht Oldenburg verbietet menschenverachtendes Online-Spiel
Landgericht Oldenburg verbietet menschenverachtendes Online-Spiel

 

Ein menschenverachtendes Online-Spiel der „Tierrechtsorganisation“ Peta, das sich gegen Paul-Heinz Wesjohann wendet, ist auf Beschluss des Landgerichts Oldenburg aus dem Netz. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass das Onlinespiel neben einer Beleidigung eine persönliche Herabwürdigung darstelle und daher Persönlichkeitsrechte massiv verletze. Es handele sich um Schmähkritik, die rein auf eine persönliche Diffamierung des Gründers der PHW-Gruppe abziele. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird Peta ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht. Den Streitwert hat die Kammer wegen der Bedeutung der Sache durch eine massive Rechtsverletzung im Internet auf das Vierfache einer durchschnittlichen Persönlichkeitsrechtsverletzung angesetzt. Die Organisation war zuvor bereits im Internet offen für diesen absolut geschmacklosen Marketing-Gag kritisiert worden.

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