12.03.2012
WIESENHOF begrüßt Entscheidung des Landrates
WIESENHOF begrüßt die Entscheidung des Landrates des Landkreises Jerichower Land, die Verantwortung für die Überwachung des Geflügelschlachthofes in Möckern neu zu regeln.
Mit dieser Maßnahme sei sichergestellt, dass die fachliche Aufsicht über den Geflügelschlachthof in Möckern dem Zweck der Einhaltung sämtlicher Voraussetzungen dient, um garantiert sichere Lebensmittel im Sinne des Verbraucherschutzes zu erzeugen. Dies war bislang in dem Geflügelschlachthof aus Sicht von WIESENHOF stets der Fall. Aus Sicht von WIESENHOF gab es aber in der Vergangenheit und bei der jüngsten eintägigen Schließung des Betriebes auch sachfremde Erwägungen einzelner, bislang dort tätige Veterinäre, die stets mit gezielten Indiskretionen an die Öffentlichkeit verbunden waren. Damit wurde offenbar gewollt der Eindruck herbeigeführt, es bestünden Unzulänglichkeiten.
Im Hinblick auf den Geflügelschlachtbetrieb in Möckern geht WIESENHOF davon aus, dass mit dem Wechsel in der Person des aufsichtsführenden Veterinärs solche Vorkommnisse der Vergangenheit angehören und der Betrieb sich damit so präsentieren kann, wie er aus Eigensicht tatsächlich ist: ein Garant für die Erzeugung einwandfreier und sicherer Lebensmittel.