Pressebericht

13.12.2011

Staatsanwaltschaft Verden stellt Verfahren gegen WIESENHOF-Verantwortliche ein

Staatsanwaltschaft Verden stellt Verfahren gegen WIESENHOF-Verantwortliche ein
Staatsanwaltschaft Verden stellt Verfahren gegen WIESENHOF-Verantwortliche ein

 

Die Staatsanwaltschaft Verden hat sämtliche Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von WIESENHOF und den sogenannten Impftrupp eingestellt. Die Verfahren waren im vergangenen Jahr öffentlichkeitswirksam durch die Tierrechtsorganisation PETA angestrengt worden. Sie hatte heimlich Filmaufnahmen in einer Elterntierfarm im niedersächsischen Twistringen angefertigt und diese Videos anschließend einem investigativen SWR-Fernsehformat zugespielt. Die Staatsanwalt Verden konnte keine hinreichenden Verfehlungen der Verantwortlichen erkennen und stellte die Verfahren deshalb mangels Tatverdacht ein.

Die Staatsanwaltschaft Verden stellte in ihrem Einstellungsbescheid an WIESENHOF klar heraus, dass die ehemalige Pächterin Kerstin Wessels „aufgrund der Pachtunterlagen und Produktionsvereinbarungen zu den Tatzeitpunkten der mitgeteilten Verstöße als Pächterin der Farmanlage und mithin auch als Tierhalterin, mindestens aber als Tierbetreuerin einzuschätzen sei und deswegen für die Zustände auf dem Betriebsgelände, auch für die Abwasserbeseitigung und Entsorgung der Hühner-Kadaver, unmittelbar selbst verantwortlich gewesen sei.“ Auch das von PETA gegen WIESENHOF initiierte Ermittlungsverfahren wegen angeblicher falscher Verdächtigung wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Die durch WIESENHOF angestrengten Verfahren gegen die ehemalige Pächterin der Elterntierfarm in Twistringen wurden wegen „geringer Schuld“ eingestellt. Im Gegensatz zum gerichtlichen Freispruch für WIESENHOF beinhaltet diese Feststellung der Staatsanwaltschaft Verden eine Schuldfeststellung.

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