Pressebericht

21.08.2013

Stellungnahme der PHW-Gruppe zum report Mainz-Beitrag von 20. August 2013

Stellungnahme der PHW-Gruppe zum report Mainz-Beitrag von 20. August 2013
Stellungnahme der PHW-Gruppe zum report Mainz-Beitrag von 20. August 2013

 

Rechterfeld, den 21. August 2013. Die gestern Abend von „report Mainz“ (ARD) ausgestrahlten Bilder zeigen Situationen von Ausstallungen, die mit dem Tierschutzgesetz und unserer Firmenpolitik nicht vereinbar sind. Grundsätzlich möchten wir darauf hinweisen, dass Verstöße gegen das Tierschutzgesetz niemandem nutzen: dem Landwirt nicht, weil er für verletzte Tiere vom Schlacht- und Verarbeitungsbetrieb kein Geld bekommt und den Verarbeitungsbetrieben als Abnehmer der Tiere ebenfalls nicht.

Der gestern ausgestrahlte Beitrag ist überwiegend durch bekannte Bildaufnahmen aus 2011 geprägt. Aus den Erfahrungen von 2011 haben wir unsere Lehren gezogen, und hatten umgehend die nachfolgenden Regeln und Anforderungen für die Verladung von Geflügel eingeführt. Diese sind streng, umfangreich und für die gesamte Branche beispielhaft:

a) Sämtliche Ausstallungsfirmen bzw. deren Mitarbeiter sowie Farmleiter werden sowohl intern als auch regelmäßig extern, z. B. durch die Landwirtschaftskammer, gemäß dem Deutschen Tierschutzgesetz auf das tierschutzkonforme Verladen von Geflügel geschult.

b) Eine ständige Anwesenheit der Farmleiter bzw. der selbstständigen Partnerlandwirte beim Verladevorgang ist vorgeschrieben.

c) Vor jeder Verladung wird das Ausstallungspersonal vom Farmleiter bzw. vom selbstständigen Landwirt nochmals gemäß dem Deutschen Tierschutzgesetz auf eine tierschutzkonforme Verladung von Geflügel unterwiesen. Dies wird durch Unterschrift des Farmleiters bzw. Landwirtes und des Ausstallungspersonals dokumentiert.

d) Es erfolgen stichprobenartige unangemeldete Überprüfungen des Ausstallungspersonals durch eigene Mitarbeiter, durch Amtsveterinäre und durch von der PHW-Gruppe beauftragte Zertifizierungsunternehmen.

e) Jeder Mitarbeiter der Ausstallungsfirma ist anhand einer Nummer identifizierbar und wird bei Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen.

f) Es findet eine laufende Überwachung und Dokumentation der Ausstallungen auf den eigenen Farmen durch eigens dafür engagierte Dienstleister statt, deren Mitarbeiter in Tierschutzfragen geschult wurden.

g) Alle Mitarbeiter, die mit lebenden Tieren zu tun haben, haben in ihren Arbeitsverträgen den Passus, dass Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zur Entlassung führen können. Diese Auflage wurde auch den Subunternehmern gemacht.

h) Die PHW-Gruppe lässt nur akkreditierte Ausstallungsfirmen zu und weist die selbstständigen Partnerlandwirte an, ausschließlich akkreditierte Ausstallungsfirmen einzusetzen.

i) Sämtliche vorbezeichnete Maßnahmen und die Ergebnisse werden permanent dokumentiert und auf Plausibilität überprüft.

Um das Risiko von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz bei der Ausstallung von Puten weiter zu minimieren, haben wir seit 2011 zusätzlich zwei wesentliche Maßnahmen ergriffen:

1. Die PHW-Gruppe hat ein anerkanntes, weltweit tätiges Prüfinstitut beauftragt, stichprobenartig und unangekündigt Kontrollen der Ausstallungen vorzunehmen. Die bis heute vorliegenden Ergebnisse dokumentieren, dass die Ausstallungen tierschutzkonform verlaufen sind.

2. Darüber hinaus, und das ist die wichtigste Verbesserung, hat die PHW-Gruppe intensiv in den letzten 18 Monaten mit erheblichem finanziellem Aufwand ein automatisiertes Verladesystem (Verladeband) entwickelt, um ein noch tierschonenderes Verladen von Puten zu gewährleisten. Der Prototyp wird derzeit in der praktischen Anwendung getestet. Die Einführung ist ab Oktober 2013 vorgesehen. Diese Maßnahme wird den Verladevorgang deutlich verbessern. Die bisher auf dem Markt vorhandenen Automatisierungssysteme weisen nach unserer Auffassung noch Defizite auf.

Unser Kontrollsystem hat – ganz im Gegensatz zu den Aussagen der Autoren – gegriffen: Auf zwei Farmen haben wir im ersten Halbjahr bereits personelle Konsequenzen gezogen. Insgesamt widersprechen die Ergebnisse der permanenten Vorort-Kontrollen während der Ausstallungen den Vorwürfen, die in dem Beitrag erhoben wurden.

Abschließend möchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass es für uns leider nicht überprüfbar war, ob und inwieweit die Aufnahmen tatsächlich von unseren Farmen stammen.

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