Pressebericht

08.03.2012

Stellungnahme zum Ermittlungsverfahren

Stellungnahme zum Ermittlungsverfahren
Stellungnahme zum Ermittlungsverfahren

 

Einige Medien berichten über ein Ermittlungsverfahren gegen WIESENHOF. Was sagt WIESENHOF dazu?

Es trifft zu, dass bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche von WIESENHOF und Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt geführt wird, in dem es um angeblich zu Unrecht empfangene Subventionen geht. Das Ermittlungsverfahren beruht auf einer Strafanzeige, die der Rechtsanwalt Uwe Bitter, Magdeburg, am 24. August 2011 bei der Staatsanwaltschaft Stendal erstattet hat. Die Staatsanwaltschaft Stendal hat das Verfahren am 8. Februar 2012 an die Staatsanwaltschaft Magdeburg abgegeben. Von dort haben wir am 6. März 2012 die  Übernahmemitteilung vom 29. Februar 2012 erhalten. Die in der Strafanzeige gegen die beschuldigten Personen erhobenen Vorwürfe sind haltlos und von uns bereits in einer umfassenden Einlassung vom 23. November 2011 für die Beschuldigten aus dem Bereich WIESENHOF widerlegt worden. Wir gehen davon aus, dass das Ermittlungsverfahren rasch eingestellt wird.

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