Pressebericht

27.06.2017

PHW-Gruppe zum tagesthemen-Beitrag vom 22. Juni und WISO-Beitrag vom 26. Juni 2017

PHW-Gruppe zum tagesthemen-Beitrag vom 22. Juni und WISO-Beitrag vom 26. Juni 2017
PHW-Gruppe zum tagesthemen-Beitrag vom 22. Juni und WISO-Beitrag vom 26. Juni 2017

 

Am 22. Juni wurden in den Tagesthemen (ARD) und am 26. Juni im WISO-Magazin (ZDF) Aufnahmen von Animal Equality – einer Tierrechtsorganisation, die die Nutztierhaltung kategorisch ablehnt – gezeigt. Darin ging es um einen selbständigen landwirtschaftlichen Betrieb, der einen unserer Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe beliefert, sowie um einen Mastbetrieb, der ein anderes Geflügelverarbeitendes Unternehmen beliefert.

Wir arbeiten mit rund 1.000 selbstständigen Vertragslandwirten zusammen, die sich vertraglich verpflichtet haben, die Tiere nach unseren Richtlinien aufzuziehen (wiesenhof-online.de). Die Landwirte werden regelmäßig von internen und von externen Kontrolleuren (unter anderem auch im Auftrag von QS; q-s.de) unangekündigt überprüft. Wenige Tage vor der Verladung und Schlachtung der Tiere kontrolliert zudem ein Amtstierarzt den Gesundheitszustand der Tiere und prüft, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden. Die Kontrollen von QS in dem gezeigten Betrieb haben keine Anhaltspunkte ergeben, dass zum Kontrollzeitpunkt gegen Tierschutzbestimmungen verstoßen wurde. Die jüngste unangekündigte Kontrolle von QS fand am 20. Juni 2017 statt. Auch bei früheren QS-Kontrollen hat es keine Anhaltspunkte gegeben, die darauf hingedeutet hätten, dass gegen Tierschutzbestimmungen verstoßen wurde.

Während der Aufzucht der Küken bei den selbständigen Vertragslandwirten sterben einzelne Tiere. Nicht lebensfähige Tiere müssen nach dem Tierschutzgesetz tierschutzgerecht betäubt und getötet werden. In den Videoaufnahmen ist zu sehen, wie die Landwirtin tote Küken in einen Eimer legt und wie sich einzelne Gliedmaßen der Tiere bewegen. Da die Küken nach der Betäubung durch einen Genickbruch sterben, kann es vorkommen, dass es bei den Tieren nach Eintritt des Todes noch eine Zeit lang zu unwillkürlichen Bewegungen der Gliedmaßen kommt – so wie dies in einer Bildsequenz zu sehen ist. Es werden folglich selbstverständlich keine „lebendigen Tiere entsorgt“, wie der Beitrag suggeriert, und damit nicht gegen Tierschutzanforderungen verstoßen. Sollte tatsächlich nachgewiesen werden, dass nicht betäubte und lebende Tiere in die dafür vorgesehenen, gekühlten Tonnen landen, würden wir umgehend entsprechende Konsequenzen ziehen.

Wir haben grundsätzlich eine klare Haltung, wie wir mit möglichen Verstößen gegen unsere Richtlinien bzw. Tierschutzvorgaben umgehen und das zuletzt auch erneut öffentlich im Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung dargestellt (Hier das Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung).

In dem TV-Beitrag sind außerdem einzelne Handlungen von Personen eines externen Verlade bzw. Dienstleistungsunternehmens zu erkennen, die nicht unseren eigenen Verlade-Richtlinien entsprechen. Wir haben die entsprechenden Personen anhand der Nummern auf ihrer Arbeitskleidung eindeutig zuordnen können und von dem, vom Landwirt beauftragten Verladeunternehmen personelle Konsequenzen eingefordert. Außerdem haben wir verfügt, dass keiner der entsprechenden Mitarbeiter des Dienstleistungsunternehmens künftig Ausstallungen bei unseren selbständigen Vertragslandwirten mehr durchführen darf.

Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum trotz regelmäßiger Schulungen (unter anderem auch von staatlicher Seite, z. B. der Landwirtschaftskammern), trotz klarer schriftlicher Richtlinien, trotz der bekannten Sanktionierungen bei Verstößen durch uns und trotz vielzähliger interner und externer Kontrollen solche Handlungen mit Lebewesen passieren.

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